- Ergänzungszuweisung
- als Ergänzung zum horizontalen Länderfinanzausgleich vom Bund gewährte ⇡ Ausgleichszuweisung an leistungsschwache Länder „zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs“ (Art. 107 II GG).- Vgl. auch ⇡ Finanzhilfe, ⇡ Finanzzuweisung.
Lexikon der Economics. 2013.